Sind die Voraussetzungen (Diagnose einer psychischen Erkrankung, Konsiliarbericht ohne Kontraindikation, Therapiewunsch) erfüllt, entscheiden Sie über den Beginn einer Psychotherapie.
Diese muss je nach Kostenträger angezeigt werden (Ausnahme: Selbstzahler) und startet zunächst als Kurzzeittherapie. Damit stehen je nach Versicherungsstatus bis zu ca. 24 Sitzungen zur Verfügung. Eine Verlängerung in eine Langzeittherapie auf ca. 60 Sitzungen ist im Bedarfsfall möglich.
Sitzungen dauern 50 Minuten und finden regelmäßig, meist im Wochen- oder Zweiwochenrhythmus statt. Unterbrechungen sind beiderseits möglich.