Wie funktioniert eine Verhaltenstherapie?
In der kognitiven Verhaltenstherapie sieht man die Ursache für psychische Beschwerden vor allem in Verhaltensweisen und Denkmustern, die irgendwann im Leben erlernt wurden, aber nicht mehr zur aktuellen Lebenssituation passen. Zunächst wird versucht, Einblick in und Verständnis für die bisherigen Muster zu gewinnen, um dann auf den Ebenen der Gedanken und des Verhaltens Veränderungen zu planen und umzusetzen.
Wie schwierig ist eine Psychotherapie?
Psychotherapie ist für jeden gut nutzbar, da Sie selbst die Richtung und Intensität der Arbeit steuern können. Wichtig ist die Bereitschaft, unbekannte Blickwinkel auszuprobieren und auch außerhalb der Therapiegespräche die Umsetzung neuer Ideen zu üben.
Lässt sich mein Problem schnell lösen?
Üblicherweise sind Problemthemen im Leben über längere Zeit gewachsen. Es erfordert daher etwas Zeit, neue Muster zu erarbeiten und anzugewöhnen. Häufig passiert das zunächst langsamer, als Betroffene hoffen, im Rückblick aber erstaunlich deutlich und nachhaltig.
Kann mir eine Therapie helfen, andere zu verändern?
Das ist hoch unwahrscheinlich. Therapie kann Ihnen allerdings helfen, mit Ihrem Umfeld, seien es Familienangehörige, Kollegen, die Chefin usw., besser zurecht zu kommen und eigene Bedürfnisse und Grenzen zu erkennen und lösungsorientiert zu handeln.
Vorraussetzungen für den Erfolg einer Therapie
Klärung und Vorbereitung
Bevor eine Therapie beginnen kann, ist eine diagnostische Phase erforderlich. Diese sogenannte Probatorik erstreckt sich bei mir über 5 Behandlungsstunden und dient dem Kennenlernen und Vorbereiten. Darin müssen außerdem die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit in der Therapie, die Behandlungsnotwendigkeit sowie Ihre Behandlungsziele geklärt werden.
Gute Chemie
Besonders wichtig ist es für Patient und Therapeut auch, herauszufinden, ob sie eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung eingehen können. Sozusagen, „ob die Chemie stimmt“. Sie sollen sich verstanden und ernstgenommen fühlen. Ob dies gegeben ist, prüfen Sie ebenfalls in den probatorischen Sitzungen.
Auseinandersetzung
In der Therapie werden mitunter schwierige Themen besprochen. Auch liegen manchmal unterschiedliche Ansichten auf beiden Seiten vor, die diskutiert werden können. Dafür ist es gut, wenn der Patient oder die Patientin sich frei fühlt, er oder sie selbst zu sein. Das Gefühl des „gut–aufgehoben–Seins“ ist eine wichtige Voraussetzung für den Therapieerfolg. So können Sie sich trauen, unterschiedliche Denk- und Verhaltensweisen zu testen, Gefühle zu spüren und Bekanntes zu hinterfragen. Nicht immer werden Sie sich nach einer Therapiesitzung besser fühlen. Manchmal kommen durch die Auseinandersetzung neue und belastende Herausforderungen ans Licht. Bei der Aufarbeitung stehe ich Ihnen zur Seite.
Kann ich Ihnen helfen?
Mein Therapieangebot richtet sich an Menschen mit:

Schwierigkeiten bei der Bewältigung äußerer Belastungen und Veränderungen
persönlichen Krisen, Verlusterfahrungen
Wunsch nach psychotherapeutischer Diagnostik
Depressionen
Angststörungen:
z. B. Sozialer Phobie, Krankheitsangst, Agoraphobie, generalisierte Angststörung
Panikattacken
Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
Interaktionsstörungen/ Persönlichkeitsstörungen
Psychosomatische Beschwerden
und zu bewältigende Krankheiten
Traumabewältigung
– Posttraumatische Belastungsstörung
Suchtproblematiken
Schlafstörungen
Grübelzwängen
Wunsch nach Aufbau und Stärkung des Selbstwertgefühls
Ungewisser Zukunftsperspektive
Wunsch nach einem Leben im Einklang mit eigenen Werten
Konflikten am Arbeitsplatz
Ablauf
Im Folgenden möchte ich Sie darüber informieren, wie eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis abläuft.
Es ist keine Überweisung eines Arztes nötig, denn die Indikationsklärung erfolgt in unseren Vorgesprächen. Sie können sich bei psychischer Belastung oder Verdacht einer psychischen Erkrankung direkt an mich wenden.
Probatorische Phase
Vor jeder Richtlinientherapie steht eine sogenannte probatorische Phase, die üblicherweise fünf Sitzungen umfasst. In dieser Zeit sollen Rahmenbedingungen und Ziele besprochen und ggf. eine Diagnose gestellt werden. Außerdem überprüfen Sie in dieser Zeit, ob Sie sich ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis mit mir als Therapeut vorstellen können.
Konsiliarbericht
Dann wird in den allermeisten Fällen ein ärztlicher Konsiliarbericht erforderlich, worin ein behandelnder Arzt (Haus- oder Facharzt) bestätigt, dass einer Psychotherapie keine körperlichen Erkrankungen im Wege stehen.
Beginn der Psychotherapie
Sind die Voraussetzungen (Diagnose einer psychischen Erkrankung, Konsiliarbericht ohne Kontraindikation, Therapiewunsch) erfüllt, entscheiden Sie über den Beginn einer Psychotherapie.
Diese muss je nach Kostenträger angezeigt werden (Ausnahme: Selbstzahler) und startet zunächst als Kurzzeittherapie. Damit stehen je nach Versicherungsstatus bis zu ca. 24 Sitzungen zur Verfügung. Eine Verlängerung in eine Langzeittherapie auf ca. 60 Sitzungen ist im Bedarfsfall möglich.
Sitzungen dauern 50 Minuten und finden regelmäßig, meist im Wochen- oder Zweiwochenrhythmus statt. Unterbrechungen sind beiderseits möglich.

Ich stehe unter ärztlicher Schweigepflicht. Gemäß der Berufsordnung für Psychotherapeuten bin ich auch zur Dokumentation der Behandlung verpflichtet. Gesprächsinhalte werden von mir absolut vertraulich behandelt.
Kosten
Die Psychotherapie in meiner Praxis wird gemäß der GOÄ/GOP (Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten) abgerechnet und von Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen (abhängig von Ihrem gewählten Tarif) teilweise oder ganz erstattet.
GOÄ/GOP
Die Erstattung von Psychotherapieleistungen nach der GOÄ/GOP ist durch die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Bundesärztekammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen mit Geltung ab dem 01.07.2024 geregelt, vgl. Mitteilung der BPtK.
Soldateninnen und Soldaten
Für Soldatinnen und Soldaten trägt die Heilfürsorge der Bundeswehr die Kosten einer Psychotherapie. Sprechen Sie mit Ihrem Truppenarzt und bitten Sie um eine Überweisung zur Psychotherapie. Ihr Truppenarzt benötigt zum Ausfüllen der Kostenübernahmeerklärung (Formular San/BW/0218) die Information, dass ich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechne.
Gesetzlich Versicherte
Wichtige Information für gesetzlich Versicherte: Da ich über keinen Kassensitz verfüge, kann ich nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Eine in Ausnahmefällen mögliche Alternative stellt das Kostenerstattungsverfahren dar. Ebenfalls als Ausnahme besteht für bei der Bahn-BKK Versicherte ein Behandlungsvereinbarung und damit die Abrechnungsmöglichkeit.
Selbstzahler
Für Selbstzahler entfallen nahezu alle bürokratischen Voraussetzungen. Der Stundensatz beträgt 153€ (GOÄ/GOP).
Wichtige Information
zur Zahlung
Manche privaten Krankenversicherungen limitieren die Anzahl der Psychotherapiesitzungen, die erstattet werden. In besonderen Fällen sind diese gar nicht gedeckt. Dies hängt vom individuellen Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Vor Therapiebeginn sollten Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen lassen.
Bitte erfragen Sie die jeweiligen Bedingungen für eine Psychotherapie frühzeitig bei Ihrem/n Kostenträger(n), um Überraschungen zu vermeiden. Auch wenn ein Kostenträger Ihnen eine angefallene Leistung nicht oder nur teilweise erstattet, sind Sie als mein direkter Vertragspartner für den in Rechnung gestellten Gesamtbetrag zahlungspflichtig.
© 2024 Psychotherapiepraxis Ebersbach. Erstellt von LM Consulting | Alle Rechte vorbehalten